Das OLG Düsseldorf trifft mit o.g. Beschluss eine Sorgerechtsregelung, die im konkreten Fall Herkunftseltern – mit deren Zustimmung – aus ihrer elterlichen Verantwortung entlässt und die elterliche Sorge voll umfänglich Pflegeeltern einräumt. Eine Entscheidung, die aus Sicht der Autorin (verfassungs) rechtliche Bedenken hervorruft.