Die Wahrnehmung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge durch Pflegeeltern oder Heimerzieher bei bestehender Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung.
Das OLG Düsseldorf trifft mit o.g. Beschluss eine Sorgerechtsregelung, die im konkreten Fall Herkunftseltern – mit deren Zustimmung – aus ihrer elterlichen Verantwortung entlässt und die elterliche Sorge voll umfänglich Pflegeeltern einräumt. Eine Entscheidung, die aus Sicht der Autorin (verfassungs) rechtliche Bedenken hervorruft.