Vormundschaft
Vormundschaften in der Pflegekinderhilfe (online)
Was sollten Fachkräfte wissen, die Pflegefamilien begleiten?
Inhalt und Ziele
Für die Beratung von Pflegefamilien sind einerseits jene gesetzlichen Bestimmungen von Bedeutung, die sich auf das Verhältnis von (externen) Vormund:innen und Pflegepersonen und deren Zusammenarbeit beziehen. Im Zuge des klargestellten Vorrangs des Ehrenamts steigt andererseits die Wahrscheinlichkeit, dass Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernehmen. Daraus entstehen für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe neue Anforderungen an die Vorbereitung, Beratung und Begleitung vormundschaftsführender Pflegeeltern.
Die Fortbildung gibt einen Überblick über zentrale Bestimmungen im Vormundschaftsrecht, die insb. für die Pflegekinderhilfe relevant sind. Herausgearbeitet werden (veränderte) Anforderungen bei der Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts an der Schnittstelle von Pflegekinderhilfe und Vormundschaft, um daraus Anregungen für die Begleitung von Pflegefamilien abzuleiten.
Format/Methoden
Zoom-Meeting
Zielgruppe
Fachkräfte, die in der Pflegekinderhilfe tätig sind
14.09.2026
09:00-13:00 Uhr
min. 10 – max. 20 TN
online
Dr. Miriam Fritsche
Dipl. Politologin, freiberufliche Praxisforschung und -begleitung zu vormundschaftsbezogenen Fragestellungen, insb. zu ehrenamtlichen Vormundschaften und Koordinierungsstellen Vormundschaften; aktives Mitglied im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V.; div. Publikationen und Fortbildungsangebote zum Thema; Lehrbeauftragte an der Hochschule Bremen95 EUR
Das reformierte Vormundschaftsrecht, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, hat erhebliche Neuerungen und Änderungen mit sich gebracht: – Rechte für Kinder in Vormundschaften wurden eingeführt; – für das Ziel, die am besten geeignete vormundschaftsführende Person für ein Kind zu finden, wurden Eignungskriterien konkretisiert und das Auswahlverfahren modernisiert; – der Vorrang des Ehrenamts in der Vormundschaft wurde klargestellt und ausgebaut, u.a. durch die Einführung einer Begründungspflicht des Jugendamts für den vorgeschlagenen Vormund; – neue Rechtsfiguren (vorläufige Vormundschaft, zusätzliche Pflegschaft) wurden geschaffen; – für Vormund:innen wurden Kooperationspflichten, u.a. die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Pflegepersonen und mit dem Mündel nahestehenden Personen, festgeschrieben.
Geplanter Ablauf*:
09:00 Uhr Begrüßung, Vorstellung, Einleitung
09:30 Uhr Reform des Vormundschaftsrechts – wichtige Neuerungen, insbesondere im Hinblick
auf die Pflegekinderhilfe
10:45 Uhr Anregungen für die Praxis: Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform an den
Schnittstellen von Pflegekinderdienst und Vormundschaft
12:00 Uhr Fortsetzung
13:00 Uhr Ende der Veranstaltung
(*Pausenzeiten sind eingeplant und werden in der Fortbildung bekannt gegeben.)